Ab dem 01.01.2022 stehen für jeden Halter eines Elektroautos Erlöse aus den CO2-Strafzahlungen von Mineralöluntemehmen zu. Durch die Treibhausgasminderungsquote(THG Quote) sind diese Unternehmen dazu verpflichtet ihre CO2-Emissionen auszugleichen und die Umstellung von fossilen Antrieb hin zur Elektromobilität mitzufinanzieren.


Mehr Infos dazu erhältst du in den FAQs auf der Seite von klima-quote.de