Du hast zum ersten Mal einen Zweitwagen und deshalb noch keine Schadenfreiheitsklasse?
In diesem Fall besteht die Möglichkeit, von der Schadenfreiheitsklasse deines Erstfahrzeugs zu profitieren.
In diesem Fall besteht die Möglichkeit, von der Schadenfreiheitsklasse deines Erstfahrzeugs zu profitieren.
Die Voraussetzungen für die Einstufung als Zweitwagen sind wie folgt:
- Auf dich, deinen Ehepartner, oder Partner in häuslicher Gemeinschaft ist bereits ein Pkw zugelassen und bei FRIDAY versichert.
- Der Zweitwagen wird ausschließlich durch dich oder deinen Partner genutzt.
- Du und der jeweilige Fahrer müssen mindestens das 24. Lebensjahr vollendet haben.
- Der Versicherungsnehmer von Erst- und Zweitfahrzeug muss eine natürliche Person sein.
Die Einstufung des Zweitfahrzeugs hängt von der Schadenfreiheitsklasse ab, die beim Erstfahrzeug in der Haftpflichtversicherung vorliegt.
Hier siehst du, wie sich die Schadenfreiheitsklasse deines Erstfahrzeugs auf deinen Zweitwagen auswirkt:
Achtung!
Beachte dabei bitte folgendes:
- Um den ungefähren Preis zu berechnen, kannst du die entsprechende Schadenfreiheitsklasse aus der Tabelle nutzen.
- Aus technischen Gründen ist es jedoch notwendig, dass du den tatsächlichen Vertragsabschluss mit der Angabe "Das ist meine erste Kfz-Versicherung" durchführst und uns danach über unser Kontaktformular eine kurze Nachricht inklusive der Antragsnummer sendest.
- Wir hinterlegen dann die Schadenfreiheitsklasse aufgrund der Einstufung als Zweitwagen für dich und du erhältst den entsprechenden Nachtrag zum Versicherungsschein von uns.