Es ist ein Schaden, der im Zuge eines unentgeltlichen Freundschaftsdienstes entsteht. Du hilfst einen Bekannten und machst dabei aus Versehen etwas kaputt.
Eine Gefälligkeit ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
- deine Hilfeleistung erfolgt freiwillig oder auf eine Bitte hin, du bist nicht zum Handeln verpflichtet.
- Für den Freundschaftsdienst erhältst du keine Bezahlung.
Grundsätzlich werden wir uns bei Schäden nicht auf den stillschweigenden Haftungsverzicht berufen. Es gelten hierfür die folgenden Versicherungssummen:
- Focus bis 10.000
- Balance 25.000
- Relax bis zur Versicherungssumme 50 Mio.