Es ist ein Schaden, der im Zuge eines unentgeltlichen Freundschaftsdienstes entsteht. Du hilfst einen Bekannten und machst dabei aus Versehen etwas kaputt.


Eine Gefälligkeit ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

  • deine Hilfeleistung erfolgt freiwillig oder auf eine Bitte hin, du bist nicht zum Handeln verpflichtet.
  • Für den Freundschaftsdienst erhältst du keine Bezahlung.

Grundsätzlich werden wir uns bei Schäden nicht auf den stillschweigenden Haftungsverzicht berufen. Es gelten hierfür die folgenden Versicherungssummen:

  • Focus bis 10.000
  • Balance 25.000
  • Relax bis zur Versicherungssumme 50 Mio.