Nein. In jedem Fall solltest du zuerst mit uns Rücksprache halten. Wir prüfen zuerst, ob ein gerechtfertigter Anspruch gegen dich vorliegt. Du solltest zwar versuchen den Schaden zu mindern, in Vorkasse zu gehen zählt allerdings nicht dazu.
Sollte ich der geschädigten Person ihren Schaden direkt bezahlen? Drucken
Geändert am: Do, 28 Apr, 2022 um 9:27 VORMITTAGS
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