Der Begriff Personenschaden ist wie folgt definiert: "Durch eine Körperverletzung eingetretene Einbuße an Lebensgütern wie Gesundheit oder körperliche Integrität, sowie der Tod."


Kurz gesagt, wenn du eine andere Person verletzt, dann liegt ein Personenschaden vor.

Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden sind grundsätzlich mitversichert. Hierbei handelt es sich um 

  • Behandlungs- und Reha-Kosten
  • Verdienstausfall 
  • Schmerzensgeld
  • Rente 
  • Beerdigungskosten
  • Hinterbliebenengeld