Versicherungsort ist der im Versicherungsschein bezeichnete, innerhalb Deutschlands gelegene Wohnsitz. Zum Wohnsitz gehören u.a. privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsorts befinden (in einem Radius von 5 km um den im Versicherungsschein benannten Wohnsitz).
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Geändert am: Fr, 9 Apr, 2021 um 5:45 NACHMITTAGS
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