Versicherungsort ist der im Versicherungsschein bezeichnete, innerhalb Deutschlands gelegene Wohnsitz. Zum Wohnsitz gehören u.a. privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsorts befinden (in einem Radius von 5 km um den im Versicherungsschein benannten Wohnsitz).