Prinzipiell gilt für jeden Teil- und Vollkaskovertrag eine Werkstattbindung. Wir arbeiten mit einem Netzwerk aus Partnerwerkstätten zusammen, an die wir dich im Schadenfall schnell und unkompliziert vermitteln. Mit der Zusatzleistung "Freie Werkstattwahl" hast du die Wahl, wo du deine Reparaturen durchführen lässt. So musst du dein Auto nicht in "fremde Hände" geben und kannst dir eine Werkstatt suchen, der du vertraust.


Alle Informationen zur Werkstattbindung findest du auch auf unserer Website.


Wenn du eine Lieblingswerkstatt hast, dann empfehlen wir dir den Zusatzbaustein Freie Werkstattwahl beim Abschluss oder nachträglich zu deinem Voll- oder Teilkaskovertrag dazu zu buchen. Dies kannst du ganz bequem in unserem Kundenportal MyFRIDAY selbst vornehmen.


Wenn du einen Neuwagen hast, oder dein Fahrzeug geleased ist kann es sein, dass deine Garantie-Bedingungen spezielle Vertragswerkstätten vorsehen. Da es sein kann, dass diese Werkstätten nicht in unserem Partnernetzwerk angebunden sind, kann es für dich Sinn machen die Freie Werkstattwahl dazu zu buchen.


Hast du die Zusatzoption Freie Werkstattwahl nicht dazu gebucht und entscheidest dich im Schadenfall gegen eine von uns vermittelte Partnerwerkstatt, können wir leider den Schaden nicht in voller Höhe auszahlen. Wir übernehmen dann nur 80% der Leistungen und ziehen die doppelte Selbstbeteiligung ab. Ganz genau kannst du es in den Versicherungsbedingungen in Abschnitt Reparatur in anderer als der benannten Partnerwerkstatt nachlesen. Die für dich geltenden Versicherungsbedingungen findest du in unserem Kundenportal MyFRIDAY.